Waffenbesitzkarte WBK
Die Waffenbesitzkarte - abgekürzt WBK - berechtigt zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B (v.a. Faustfeuerwaffen).
Achtung! Das sog. "Führen" ist mit der Waffenbesitzkarte nicht gestattet, dazu benötigen Sie einen Waffenpass! Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat. Bei Schusswaffen ist es dabei unerheblich, ob sie geladen sind oder nicht! Die ungeladene Pistole in der Hosentasche zu tragen gilt beispielsweise als Führen. Nicht zum Führen zählt das Mitführen innerhalb von Räumen oder eingefriedeten Liegenschaften (mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten) und der Transport in einem geschlossenen Behältnis (z.B. bei der Fahrt zum Schießstand).
Kosten
- EUROGUNS-Paket Waffenführerschein + psych. Gutachten: ab EUR 339,-
- Waffenbesitzkarte für bis zu zwei Schusswaffen: EUR 74,40
Voraussetzungen
- Vollendetes 21. Lebensjahr
- EWR-Bürger (sonst liegt die Ausstellung im Ermessen der Behörde)
- Verlässlichkeit: wird von der Behörde überprüft.
- Rechtfertigung: „Eine Rechtfertigung ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will.“
- Wohnsitz in Österreich
Achtung! Möchten Sie Waffen auch in anderen Ländern besitzen oder führen, benötigen Sie auch die entsprechenden waffenrechtlichen Genehmigungen dieses Landes! Für das Mitnehmen von Waffen in andere Länder sind zusätzlich die entsprechenden Bewilligungen einzuholen, Auskünfte erteilt die jeweilige Vertretungsbehörde.
Für die Behörde erforderliche Unterlagen
- Psychologisches Gutachten
- Waffenführerschein
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ein Lichtbild
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie die Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragen. In Wien sind das die Polizeikommissariate, ansonsten Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat.
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