Waffenpass (WP)
Der Waffenpass berechtigt zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen der Kategorie B und C - je nach Bewilligung.
Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat. Bei Schusswaffen ist es dabei unerheblich, ob sie geladen sind oder nicht! Die ungeladene Pistole in der Hosentasche zu tragen gilt beispielsweise als Führen. Nicht zum Führen zählt das Mitführen innerhalb von Räumen oder eingefriedeten Liegenschaften (mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten) und der Transport in einem geschlossenen Behältnis (z.B. bei der Fahrt zum Schießstand).
Kosten
- EUROGUNS-Paket Waffenführerschein + psych. Gutachten: ab EUR 339,-
- Waffenpass für bis zu zwei Schusswaffen: EUR 118,40
Voraussetzungen
- Vollendetes 21. Lebensjahr
- EWR-Bürger (sonst liegt die Ausstellung im Ermessen der Behörde)
- Verlässlichkeit: wird von der Behörde überprüft.
- Bedarf : „Ein Bedarf ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann.“
- Wohnsitz in Österreich
Achtung! Möchten Sie Waffen auch in anderen Ländern besitzen oder führen, benötigen Sie auch die entsprechenden waffenrechtlichen Genehmigungen dieses Landes! Für das Mitnehmen von Waffen in andere Länder sind zusätzlich die entsprechenden Bewilligungen einzuholen, Auskünfte erteilt die jeweilige Vertretungsbehörde.
Die Behörden stellen Waffenpässe ausschließlich mit einer Bestätigung des Arbeitgebers (aus dem Sicherheitsbereich) aus, dass der Waffenpass unbedingt für die Berufsausübung notwendig ist.
Zusätzlich fordern viele Behörden noch eine erweiterte Ausbildung - s. Berufswaffenträger.
Es ist empfehlenswert, zuerst eine Waffenbesitzkarte zu beantragen, dann regelmäßig Schießen zu gehen und evtl. ein paar Trainerstunden zu nehmen und - sobald man etwas routinierter ist - dann mit der Bestätigung des Arbeitgebers den Waffenpass zu beantragen.
Für die Behörde erforderliche Unterlagen
- Psychologisches Gutachten
- Waffenführerschein
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ein Lichtbild
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie den Waffenpass bei der zuständigen Behörde beantragen. In Wien sind das die Polizeikommissariate, ansonsten Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat.
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