Zivildienst und Waffenbesitz
Zum Thema "Zivildienst und Waffenbesitz" kursieren die verschiedensten Gerüchte. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. Alle Details erfahren Sie im Info-Video auf dieser Seite.
- Schusswaffen der Kategorie C sowie frei verkäufliche Waffen (z.B. Pfeffersprays, Schreckschusspistolen) können Sie ohne Einschränkung kaufen. Ein generelles "Waffenverbot" gilt für Zivildiener also nicht!
- Allerdings ist der Erwerb von Waffenbesitzkarte und Waffenpass Zivildienern für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht, dieses Datum finden Sie auf Ihrem Zivildienstbescheid.
- Für Sportschützen, Jäger und Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen können in begründeten Fällen jedoch Ausnahmen erteilt werden, die Ausstellung der Waffenbesitzkarte liegt hierbei im Ermessen der Behörde.
Waffenbesitzkarte als Zivildiener
Möchten Sie eine Ausnahme als Sportschütze erteilt bekommen, müssen Sie jedenfalls folgende Kriterien erfüllen:
- Mitglied in einem Sportschützenverein werden: https://www.euroshooters.at/registrieren/
- innerhalb von 12 Monaten
- mindestens einmal pro Monat (bevorzugt: mindestens alle zwei Wochen) Schießen gehen
Entweder unter Aufsicht eines anderen Mitglieds oder im Rahmen einer Trainingseinheit - an mindestens drei Bewerben teilnehmen
Monats- und Quartalsbewerbe können bei jeder Standnutzung absolviert werden.
- mindestens einmal pro Monat (bevorzugt: mindestens alle zwei Wochen) Schießen gehen
- Vom Vereinsvorstand ausgestellte Sportschützenbestätigung
"Gefälligkeitsbestätigungen" sind nicht möglich, sondern sogar strafbar! Der Vorstand muss sich vergewissern, dass Sie die Kriterien des Waffengesetzes erfüllen und den Schießsport ernsthaft und regelmäßig ausüben.
Die Behörden verlangen in manchen Fällen zusätzliche Nachweise, bitte achten sie daher auf die Regelmäßigkeit (also z.B. nicht 12x in 3 Monaten schießen und dann 9 Monate warten).
Achtung!
Waffenführerschein und waffenpsychologisches Gutachten sind nur sechs Monate gültig und sollten daher erst absolviert werden, wenn die Erteilung der Ausnahmegenehmigung absehbar ist.
Waffenführerschein und waffenpsychologisches Gutachten sind nur sechs Monate gültig und sollten daher erst absolviert werden, wenn die Erteilung der Ausnahmegenehmigung absehbar ist.
Zivildiener-Paket
In Kooperation mit dem EUROSHOOTERS Schützenverein bieten wir ein Komplettpaket an. Zu einem günstigen Gesamtpreis erfüllen Sie die Kriterien zum Erlangen der Waffenbesitzkarte und erhalten eine gründliche Einführung in den Schießsport:
Beitrittsgebühr ermäßigt | € 50,- |
Jahresmitgliedsbeitrag | € 150,- |
12 x Training 30 Minuten* (à € 60,-) | € 720,- |
12 x Leihwaffe (à € 10,-) | € 120,- |
12 x Munitionspauschale (à € 7,-) | € 84,- |
12 x Bewerbsteilnahme (à € 5,-) | € 60,- |
Waffenführerschein Erstausstellung | € 95,- |
Summe | € 1.279,- |
2 Trainingseinheiten gratis | -€ 120,- |
12 Bewerbe gratis | -€ 60,- |
Gesamt | € 1.099,- |
Weitere Kosten: Mitgliedsbeitrag für Folgejahre, Waffenpsychologisches Gutachten, Passfoto, Ausstellungsgebühr der Waffenbehörde
* werktags; Aufpreis Samstag: € 15,-; Verlängerung gegen Aufpreis möglich
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